MyRent-Nutzungsbedingungen

Die Regeln für die Nutzung des MyRent-Softwaresystems regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer des MyRent-Softwaresystems (im Folgenden: der Nutzer) sowie die Rechte und Pflichten von JP Atelier doo als Autor und Dienstleister der MyRent-Softwarelösung (im Folgenden: : Testamentsvollstrecker).

(A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Testamentsvollstrecker ist Inhaber der Urheber- und Eigentumsrechte des Softwaresystems "MyRent", während der Nutzer durch die Nutzung des Softwaresystems das ausschließliche Recht zur Nutzung des Systems erworben hat, ohne die Möglichkeit einer Nutzung des Systems zum Erwerb von Eigentum und / oder Urheberrecht.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, die Bedingungen und die Art und Weise der Nutzung des Softwaresystems „MyRent“ nicht an Dritte weiterzugeben und wird darauf hingewiesen, dass jede Weitergabe der Bedingungen und Art der Nutzung des Softwaresystems eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen darstellt.
    • Jedes mögliche Kopieren von Daten, Bildschirmen oder Funktionen des gesamten Systems durch den Benutzer oder einen Dritten stellt eine Verletzung des geistigen Eigentums des Testamentsvollstreckers dar, für deren Verletzung der potenzielle Rechtsverletzer die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen trägt .
  3. Der Ausführende wird den Nutzer mit Funktion und Zweck des Softwaresystems „MyRent“ vertraut machen, ggf. kann sich der Nutzer an den technischen Support des Softwaresystems wenden.
    • Alle eventuell gemeldeten und beobachteten Unregelmäßigkeiten im Betrieb des Softwaresystems „MyRent“ verpflichtet sich der Auftragnehmer, schnellstmöglich zu beseitigen.
    • Der Ausführende haftet gegenüber dem Nutzer nicht für Schäden, die durch die Deaktivierung des Softwaresystems „MyRent“ entstehen.
    • Sollten besondere Änderungen im Softwaresystem „MyRent“ erforderlich sein, kann sich der Nutzer mit einer Anfrage an den Testamentsvollstrecker wenden, die der Testamentsvollstrecker in angemessener Zeit berücksichtigen und beantworten wird.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Softwarelösung „MyRent“ während der Nutzung des Systems durch den Nutzer zu überwachen und bei der Nutzung des Softwaresystems kostenlos zu beraten. Der Begriff "Überwachung der Softwarelösung" bedeutet die Harmonisierung des Softwaresystems "MyRent" mit den Änderungen des Gesetzes und anderer zwingender Vorschriften, die das Softwaresystem betreffen und in die Softwarelösung "MyRent" integriert sind, zu deren Harmonisierung sich der Auftragnehmer verpflichtet so bald wie möglich Frist.
  5. Der Nutzer verpflichtet sich, seine eigenen Daten, die für den Betrieb des Softwaresystems „MyRent“ benötigt werden, korrekt auf dem Medium zur Archivierung bzw. Aufzeichnung von Daten aufzuzeichnen.
    • Der Testamentsvollstrecker haftet nicht für den Verlust eines Teils oder aller Daten des Benutzers, sei es aufgrund einer Fehlfunktion der Computerausrüstung des Benutzers oder aus anderen Gründen, die über die Möglichkeit des Handelns und die Verantwortung des Testamentsvollstreckers hinausgehen.

 

(B.) PFLICHTEN DES DURCHFÜHRUNGSBEAUFTRAGTEN

  1. Halten Sie das MyRent-Softwaresystem und die Systemeinstellungen in einem Nutzungszustand, der seinem Zweck und Zweck entspricht.
  2. Beraten Sie den Benutzer, wie und wie er das Softwaresystem "MyRent" bei der Installation des Systems verwendet.
  3. Überwachen Sie den Betrieb des Softwaresystems „MyRent“ und beseitigen Sie etwaige Mängel im Betrieb des Systems schnellstmöglich.
  4. Kundenbetreuung werktags von 09.00 bis 16.00 Uhr, entweder über eine Modem-TK-Anlage oder durch Betreuung beim Kunden vor Ort, wobei die Kundenbetreuung beim Kunden zusätzlich gemäß der Preisliste der Ausführenden, die Bestandteil dieser ist, verrechnet wird Nutzungsbedingungen.
  5. Harmonisierung des Softwaresystems "MyRent" mit Änderungen positiver Vorschriften, deren Inhalt Softwaresysteme betrifft.

 

(C.) PFLICHTEN DES BENUTZERS

  1. Verwenden Sie das Softwaresystem „MyRent“ gemäß den Anweisungen und Regeln des Testamentsvollstreckers.
  2. Sichern Sie Ihre eigenen Daten auf dem dafür vorgesehenen Medium oder nach den Regeln der IT.
  3. Halten Sie die Computerausrüstung, auf der das Softwaresystem "MyRent" verwendet wird, in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand.
  4. Dem Ausführenden ein Entgelt für die Nutzung des Softwaresystems innerhalb der festgelegten und vereinbarten Fristen zu zahlen.
  5. Unterlassen Sie jede Handlung oder Vorgehensweise, durch die entweder der Ausführende oder ein Dritter bei der Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Softwaresystems Sach- oder Nicht-Sachschäden verursachen könnte.
  6. Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen und Änderungen bezüglich der Anmeldung und des Aufenthalts des Gastes sowie die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften.

 

(D.) DATENVERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Anwendung des Softwaresystems „MyRent“ erhaltenen Nutzerdaten dauerhaft vertraulich zu behandeln.
  2. Der Testamentsvollstrecker verpflichtet sich, die erhobenen Daten nicht an Dritte zu verkaufen oder weiterzugeben

 

(E.) WARTUNG UND MÖGLICHE SCHÄDEN

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für direkte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung des Softwaresystems „MyRent“ oder durch eine Fehlfunktion der Hardware des Nutzers entstehen.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für andere Programme und/oder gespeicherte Benutzerdaten und für Daten in der Softwarelösung, die unter Einfluss anderer Softwarelösungen erstellt wurden.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Softwaresystem und die Einstellungen des „MyRent“-Systems in einem bestimmungsgemäßen Gebrauchszustand zu erhalten und verpflichtet sich, bei der Wartung des Systems mit der Sorgfalt eines guten Fachmanns zu handeln.
    • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Synchronisierungen und Verbindungen zum Zwecke notwendiger und sofortiger Upgrades und / oder Wartung des Systems in kurzen Abständen zu beenden, und kann nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden, die aus einer Trennung und Synchronisierung resultieren.
    • Im Falle eines Schadensereignisses im Zusammenhang mit der Nutzung des Softwaresystems „MyRent“ haftet der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Nutzer nur für den Schaden, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Testamentsvollstreckers verursacht wurde, unter Ausschluss der Haftung des Testamentsvollstreckers für etwaige Schäden des Nutzers oder ein durch einfache Fahrlässigkeit verursachter Dritter, der Benutzer oder ein Dritter.

 

(F.) EINRICHTEN DES CHANNEL MANAGER SYSTEMS UND WEITERE VERBINDUNGEN

 

  1. Nach erfolgreicher Verbindung ist der Nutzer verpflichtet, den Status aller angeschlossenen Buchungsportale zu überprüfen und den aktuellen Status und die aktuellen Daten zu bestätigen.
  2. Der Executor kann für falsch eingegebene Daten und Werte haftbar gemacht werden, die sich innerhalb von 24 Stunden nach der Zusammenführung des Channel-Managers manifestieren. Der Testamentsvollstrecker kann nicht für die Eingabe falscher Daten verantwortlich gemacht werden, wenn diese bereits vom Auftraggeber falsch übermittelt wurden.
    • 24 Stunden nach erfolgreicher Verbindung und Eingabe der Daten trägt der Nutzer die volle Verantwortung für alle falschen Daten und Werte, die der Auftragnehmer an die Buchungsportale oder das Web sendet.
  3. Für Unterlassungen von Buchungsportalen und anderen Webservern kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

 

(G.) ZAHLUNGEN UND ANDERE BEDINGUNGEN

  1. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, die Nutzung des Softwaresystems „MyRent“ durch den Ausführenden fristlos zu kündigen.
    • Der Auftragnehmer wird dem Nutzer für die Nutzung des MyRent-Softwaresystems für den Monat, in dem das System gekündigt wird, kein Entgelt in Rechnung stellen, es sei denn, der Nutzer kündigt die Nutzung des Softwaresystems innerhalb der letzten 5 Tage des Monats, in welchem Fall die Nutzungsentgelt berechnet wird (PFLICHTEN DES NUTZERS), Art. 4. dieser Nutzungsbedingungen.
    • Im Falle einer Kündigung der Nutzung des Softwaresystems „MyRent“ verpflichtet sich der Ausführende, dem Nutzer innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsbeendigung Zugriff auf die eigenen Nutzerdaten zu gewähren.
  2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Nutzung des Softwaresystems „MyRent“ ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Testamentsvollstreckers auf Dritte zu übertragen.

 

 

Der Executor hat das Recht, die Bestimmungen der Nutzungsordnung für das Softwaresystem „MyRent“ und der Preisliste für die Nutzung des Systems „MyRent“ als integralen Bestandteil der Nutzungsordnung des Softwaresystem "MyRent".

Änderungen der Nutzungsordnung für das Softwaresystem MyRent und der Preisliste für die Nutzung des Softwaresystems MyRent sind für den Ausführenden und jeden Nutzer, der das Softwaresystem MyRent nutzt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Änderungen bindend.

Der Benutzer und der Auftragnehmer verpflichten sich, zu versuchen, alle Streitigkeiten in der Anwendung dieses Vertrages einvernehmlich beizulegen, ansonsten unterliegen sie der Entscheidung des zuständigen Gerichts in Zagreb, wo das anwendbare Recht kroatisches Recht ist.

 
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